Externer Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Beauftragte auf das Einhalten der Voraussetzungen des Datenschutzes sowie der Spezialgesetze hinzuwirken.
Dazu gehört unter anderem:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Verarbeitungsübersicht
  • Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzfolgen Folgenabschätzungen
  • Erstellung eines ganzheitlichen Datenschutzmanagementsystems inklusiver der Einbindung des Informationssicherheitsmanagements
  • Überwachung und Bewertung der vom Gesetzgeber geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
  • Überwachung der datenschutzkonformen Anwendungen von DV-Programme
  • Durchführung von Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten
  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter auf die Verschwiegenheit und dem Datenschutz

 

  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen zum Datenschutz von Aufsichtsbehörden, Kunden oder Mitarbeitern
  • Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen und Merkblättern zum Datenschutz
  • Übersichtliches Berichtswesen, Tätigkeitsberichte, Jahresabschlussberichte

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